![](https://www.taxvisory.at/wp-content/uploads/2020/03/Gesetzesaenderungen.png)
COVID 19/ Geplante Gesetzesänderungen
19. März 2020![](https://www.taxvisory.at/wp-content/uploads/2020/03/COVID-19-Der-Weg-zur-Kurzarbeit.png)
COVID 19/ Der Weg zur Kurzarbeit
25. März 2020![](https://www.taxvisory.at/wp-content/uploads/2020/03/Gesetzesaenderungen.png)
COVID 19/ Geplante Gesetzesänderungen
19. März 2020![](https://www.taxvisory.at/wp-content/uploads/2020/03/COVID-19-Der-Weg-zur-Kurzarbeit.png)
COVID 19/ Der Weg zur Kurzarbeit
25. März 202020.3.2020
Einseitige Anordnung von
Unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit bietet das CoVID-II-Gesetz Arbeitgebern die Möglichkeit, unter den folgenden Bedingungen auf „Zwangsurlaub“ zu schicken:
Einseitige Anordnung von
Zwangsurlaub möglich.
Unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit bietet das CoVID-II-Gesetz Arbeitgebern die Möglichkeit, unter den folgenden Bedingungen auf „Zwangsurlaub“ zu schicken:
- Über den Betrieb wurde ein Betretungsverbot gem CoVID-19-Maßnahmegesetz verhängt
- Die Arbeitnehmer können aufgrund der Betriebseinschränkung keine Dienstleistungen an den Dienstgeber erbringen
![COVID 19/ Zwangsweiser Verbrauch von Resturlaub](https://hellertaxvisory.at/wp-content/uploads/2020/03/COVID-19-Anordnung-von-Zwangsurlaub.png)
Wie hoch darf der Zwangsurlaub ausfallen?
Die Höhe des Zwangsurlaubs und der angeordnete Verbrauch von Zeitguthaben ist insgesamt auf 8 Wochen beschränkt. Aus dem laufenden Urlaubsjahr darf der einseitig verhängte Urlaub 2 Wochen nicht übersteigen.Geschützt von der Anordnung von Zwangsurlaub sind insbesondere Sabbaticals und andere Zeitguthaben, die auf der Umwandlung von Geldansprüchen beruhen.
Welche Betriebe sind vom Betretungsverbot betroffen?
Derzeit sind vom Betretungsverbot all jene Betriebe betroffen, deren Kundenbereich nicht mehr betreten werden darf. Dazu zählen in erster Linie Gaststätten, Einzelhandelsgeschäfte, Sportstätten, Fitnesstsudios etc.Durch eine Änderung des CoVID-Maßnahmegesetzes können künftig aber auch Betriebe betroffen sein, die über keinen Kundenbereich verfügen. Hierbei ist in erster Linie zB an Bauunternehmen und deren Baustellen zu denken.