Was muss ich beim Einkauf über Online-Plattformen als Unternehmer berücksichtigen?

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"Was muss ich beim Einkauf über Online-Plattformen
als Unternehmer berücksichtigen?


Der Einkauf über Online-Plattformen kann viele Vorteile bieten, die von der schnellen Lieferung bis zum automatischen Bankeinzug reichen. Aber auch diese Bestellungen gilt der Grundsatz: ohne Beleg keine Buchung.   Anderenfalls steht für den Einkauf jedenfalls kein Vorsteuerabzug zu und auch die betriebliche Veranlassung des Einkaufs wird durch die Finanzverwaltung in Frage gestellt.   Es ist deshalb für die korrekte Erstellung der Buchhaltung unbedingt notwendig, dass neben dem Bankauszug auch die Rechnung des Lieferanten aufbewahrt und dem Ersteller der Buchhaltung übermittelt wird.   Derzeit gilt nur für den Bezug von Apps und sonstigen elektronischen Dienstleistungen, dass diese für Zwecke des Steuerrechts beim Plattformbetreiber gekauft werden.