21.05.2021
COVID19 - Abgabenrückstände ÖGK
Ist die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.6.2021 trotz intensiver Bemühungen nicht gänzlich möglich, können Ratenvereinbarungen getroffen werden. Der gesetzliche Handlungsspielraum erlaubt es der ÖGK, in einer ersten Phase Ratenzahlungen bis längstens
30.09.2022 zu gewähren.
Ratenanträge sind im Bedarfsfall ausschließlich über WEBEKU zu stellen. Der elektronische Antrag steht den Betrieben bereits ab 01.06.2021 zur Verfügung.