01.07.2021
Neuregelung „ Jobticket“ ab 1.7.2021
Ab 1.7.2021 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern abgabenfrei die Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, die für einen längeren Zeitraum gültig sind (Wochen-, Monats-, Jahreskarte), zur Verfügung stellen, wenn das Ticket zumindest am Wohnort oder Arbeitsplatz des jeweiligen Mitarbeiters gültig ist.
Ab 1.7.2021 ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber nicht selbst das Ticket kauft, sondern dem Dienstnehmer die Kosten für dieses ersetzt. In diesem Fall muss die Rechnung des Dienstnehmers als Nachweis zum Lohnkonto gegeben werden.
Sogar übertragbare Tickets sind von der Abgabenbefreiung erfasst. Sollten durch die Übertragbarkeit allerdings Mehrkosten entstehen, sind diese als Sachbezug abgabenpflichtig zu erfassen.
Diese neue Regelung gilt für alle ab dem 1.7.2021 neu erworbenen bzw. verlängerten Tickets.
Bei der Gewährung des „Offi-Tickets“ darf es sich allerdings nicht um eine Gehaltsumwandung handeln. Das bedeutet, dass das Ticket nicht statt eines bisher gezahlten Entgelts gewährt werden darf. Sonst wird es abgabenpflichtig.
Für die Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort kann ein Dienstnehmer nur für jene Teile Pendlerpauschale geltend machen, für die er kein Job-Ticket zur Verfügung gestellt bekommt.