
Grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung innerhalb EU
30. Oktober 2024
Kleinunternehmerregelung NEU - Unliebsame Auswirkung für Vermieter
Durch die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf EUR 55.000 kann die Möglichkeit der Option zur steuerpflichtigen Vermietung von Geschäftsflächen eingeschränkt werden: Mieter, die bisher die Kleinunternehmergrenze überschritten haben und deshalb Geschäftsräumlichkeiten für steuerpflichtige Umsätze verwendet haben, überschreiten ab dem 1.1.2025 möglicherweise die Kleinunternehmergrenze nicht mehr.
Verzichten sie nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmergrenze, nutzen sie ihre Räumlichkeiten nicht mehr für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze. Dann darf der Vermieter bis auf wenige Ausnahmen aber auch nicht mehr zur Steuerpflicht optieren. Das bedeutet für den Vermieter, dass er ab dem 1.1.2025 anteilige Vorsteuerkorrekturen gem 12 Abs 10 UStG vornehmen muss und vom Vorsteuerabzug für laufende Aufwendungen derartiger Räumlichkeiten überhaupt ausgeschlossen wird.