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31. Juli 2025Rückerstattung von Ausbildungskosten doch nicht umsatzsteuerpflichtig

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Das BMF vertritt nunmehr die Auffassung, dass die Rückerstattung von Ausbildungskosten im Fall einer Kündigung doch nicht umsatzsteuerpflichtig ist, sondern nicht steuerbaren Schadenersatz darstellt.
Die bisher behauptete Steuerpflicht erfolgte aufgrund der Entscheidung des UFSW vom 07.12.2009, RV/0807-W/06, in der noch davon ausgegangen worden ist, dass mit dem vom Dienstgeber übernommenen Ausbildungskosten eine Leistung an den Arbeitnehmer erbracht worden wäre.