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Einigung im Zollstreit EU-USA - was Sie noch wissen sollten

Nach der am Sonntag getroffenen Grundsatzvereinbarung zwischen der EU und den USA soll der Export von Waren aus der EU in die USA mit einem Zollsatz von 15% belegt werden. Entsprechende reziproke Zölle beim Export von Waren aus den USA in die EU sind nicht vorgesehen. Damit wird die EU für US-Unternehmen als Exportmarkt attraktiver.

Der Export von Stahl-, Aluminium,- sowie Kupfererzeugnissen von der EU in die USA soll einem Zoll von 50% unterliegen. Allerdings ist dieser Zollsatz nach den derzeitig vorliegenden Dokumenten nur auf den Wertanteil der Waren anzuwenden, der dem Wert des tatsächlichen Stahl-, Aluminium,- sowie Kupferanteils entspricht. Die Differenz (zB Anteil aus Weiterverarbeitungs-, Tarnsport-, Verpackungs- oder Behandlungskosten) unterliegt dem Regelzollsatz iHv 15 Prozent. Insofern logisch, da die Festsetzung dieses hohen Zollsatzes damit begründet wurde, dass aufgrund der hohen Importe dieser Waren die Erzeugung dieser Rohmaterialien in den USA und damit indirekt die nationale Sicherheit der USA gefährdet sei (Sec 232-Maßnahmen), weil Stahl, Aluminium und Kupfer wesentliche Rohstoffe für die Erzeugung von  Verteidigungsgüter seien. 

Dies erfordert zwar eine Mischkalkulation, reduziert aber die anzuwendenden Zollsätze für diese Waren erheblich.

Nicht vergessen sollte auch werden, dass für die Zollwertermittlung in den USA nach wie vor First Sale for Export-Strukturen herangezogen werden dürfen. Derartige Strukturen hat die EU mit Inkrafttreten des UZK hinsichtlich Lieferungen in die EU unterbunden.