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Vorsicht bei Kreditkartenzahlungen vor dem Jahresende

Der VwGH vertritt die Ansicht, dass bei Kreditkartenkartenzahlungen für Einnahmen- Ausgabenrechner erst zu dem Zeitpunkt eine Betriebsausgabe vorliegt, in dem die Kreditkartenrechnung vom Bankkonto abgebucht worden ist. Dies erfolgt im Regelfall aber erst im Folgemonat, sodass Kreditkartenzahlungen im Dezember erst im Jänner des Folgejahres abzugsfähig wären (VwGH Ro 2021/13/0003).

Achtung: Auf das Argument, dass hier eine Ungleichbehandlung im Vergleich zur Zahlung per gedeckten Schecks (wenn sich jemand erinnern kann, was ein Scheck überhaupt ist) vorliegt, musste der VwGH nicht näher eingehen, da das Bankkonto ohnehin nicht gedeckt war.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur Kreditkarten, sondern auch andere Zahlungsinstrumente, bei denen die endgültige Abbuchung vom Bankkonto erst später erfolgt.