Buchhaltung am Schreibtisch - Finanzplanung, Steuererklärung und Rechnungsprüfung im Büroalltag
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ImmoESt: Vorsicht bei auflösenden Bedingungen iZm Grundstücksveräußerungen
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BFG gewährt Vorsteuerabzug für Versuchsfahrzeuge

Das BFG gewährt mit der Entscheidung vom 30.7.2025, RV/5100843/2024, Versuchsfahrzeugen den Vorsteuerabzug.

Im Gegensatz zu handelsüblichen Testfahrzeugen (vgl. VwGH 21.09.2006, 2004/15/0072) sind Versuchsfahrzeuge nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung von vornherein (vergleichbar mit einem Rennfahrzeug) nicht für die Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (vgl. VwGH 28.10.2009, 2007/15/0222).
Sie sind nicht zulassungsfähig und der Umbau in ein Serienfahrzeug wäre nur mit einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand zu bewerkstelligen. Charakteristisch für Versuchsfahrzeuge ist ferner, dass diese während einer Testreihe häufig umgebaut bzw. laufend Teile ein- bzw. wieder ausgebaut werden. Der Vorsteuerausschluss für PKW gem. § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG kommt daher nicht zum Tragen.

Achtung: Diese Entscheidung ist nicht für Testfahrzeuge anwendbar, bei denen es sehr wohl zum Vorsteuerausschluss kommt.