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2. Dezember 2024

EUGH: Zahlung bei abgebrochenem Werkvertrag unterliegt in voller Höhe der Umsatzsteuer

In seiner Entscheidung vom 28.12.2024, C-622/23, rhtb: projekt gmbH, hat der EuGH festgehalten, dass bei unrechtmäßiger Vertragsbeendigung eines Werkvertrages durch den Werkbesteller die gesamte Zahlung an den Auftragsnehmer der Umsatzsteuer unterliegt.