Klienten-Info - Aktuell
Sozialversicherungswerte 2027
Aufwertungszahl und voraussichtliche Beitragsgrundlagen für 2027
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,046 betragen die Sozialversicherungswerte für 2027 voraussichtlich (in €):
Sozialversicherungswerte 2026 und 2027 im Vergleich 2027 2026 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 551,10 551,10 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich 826,65 826,65 Höchstbeitragsgrundlage täglich 247,00 231,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 7.410,00 6.930,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 14.820,00 13.860,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 8.645,00 8.085,00
Besonderheiten durch das Budgetbegleitgesetz und außertourliche Anhebung
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 zum Vorjahr unverändert. Zusätzlich zur laufenden Aufwertung wird die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich um 5 € pro SV-Tag angehoben.
Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert)
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Sozialversicherungswerte 2027
Aufwertungszahl und voraussichtliche Beitragsgrundlagen für 2027
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,046 betragen die Sozialversicherungswerte für 2027 voraussichtlich (in €):
| 2027 | 2026 | |
|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 | 551,10 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich | 826,65 | 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage täglich | 247,00 | 231,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) | 7.410,00 | 6.930,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) | 14.820,00 | 13.860,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) | 8.645,00 | 8.085,00 |
Besonderheiten durch das Budgetbegleitgesetz und außertourliche Anhebung
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 zum Vorjahr unverändert. Zusätzlich zur laufenden Aufwertung wird die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich um 5 € pro SV-Tag angehoben.
Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert)
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