COVID 19/ Sonderbetreuungs-Freistellung
18. März 2020COVID 19/ Geplante Gesetzesänderungen
19. März 2020COVID 19/ Sonderbetreuungs-Freistellung
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19. März 202020.3.2020
"Überstürzte" Einführung von
Gegenwärtig sehen sich viele Unternehmer mit dem Wunsch konfrontiert, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, von zu Hause aus zu arbeiten („Home-Office“). Anbei eine kurze Darstellung der wichtigsten Fragen:
"Überstürzte" Einführung von
Home-Office.
Gegenwärtig sehen sich viele Unternehmer mit dem Wunsch konfrontiert, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, von zu Hause aus zu arbeiten („Home-Office“). Anbei eine kurze Darstellung der wichtigsten Fragen:
Gibt es eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Home-Office?
Trotz zahlreich öffentlichkeitswirksam bekundeter „Wünsche“ gibt es derzeit keinen gesetzliche oder per Verordnung geregelte Verpflichtung zur Einführung von Home-Office durch den Arbeitgeber. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich dort ergeben, wo aufgrund besonderer Ansteckungsgefahren (zB keine Mindestabstände gewährleistet) die Gewährung von Home-Office aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgeleitet werden kann.Was muss ich bei Einführung einer Home-Office Möglichkeit beachten?
Die Einführung oder Bereithaltung eines Home-Offices muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Dienstvertrag geregelt werden. Dies kann auch durch eine Ergänzung zum Dienstvertrag geschehen. Weder Dienstgeber noch Dienstnehmer haben einen einseitigen Anspruch auf die Inanspruchnahme eines Home-Offices.In dieser Vereinbarung sollten zumindest folgende Punkte geklärt werden:
- Wer stellt die Mittel für Home-Office zur Verfügung (Eine kurzfristige Beschaffung für Home-Office kann derzeit problematisch sein).
- Sollen für Home-Office spezielle Arbeitszeitregeln gelten?
- Soll die Möglichkeit des Home-Offices zeitlich limitiert werden (zB nur während der Maßnahmen iZm CoVid 19-Krise)
- Wie werden die Arbeitszeiten festgehalten?
- Gibt es eine Entschädigung für den Arbeitnehmer, sofern er das Home-Office mit eigenen Mitteln betreibt?
- Zusätzlich sollte geklärt werden ob dem Arbeitnehmer von zu Hause aus ein Zugriff auf einen Server gewährt wird oder das „Home-Office“ lediglich über e-mail-Verkehr von statten gehen soll.