Investitionsprämie – 3 Monatsfrist für Abrechnung ab 30.09.2021!

Neuregelung „ Jobticket“ ab 1.7.2021
31. August 2021
Anspruchsverzinsung ab 30.09.2022
10. November 2022
Neuregelung „ Jobticket“ ab 1.7.2021
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01.07.2021

Investitionsprämie - 3 Monatsfrist für Abrechnung ab 30.09.2021


In Punkt 6.4 der Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investition eine Abrechnung vorzulegen hat. Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.09.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist. Bitte beachten Sie: Für ab dem 01.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten! D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab dem 01.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.