Zinserhöhungen rücken Gesellschafterverrechnungskonten und Arbeitnehmerdarlehen wieder in den Fokus der Finanz

Anspruchsverzinsung ab 30.09.2022
10. November 2022
Sachbezug Mahlzeiten
10. November 2022
Anspruchsverzinsung ab 30.09.2022
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09.11.2022

Zinserhöhungen rücken Gesellschafterverrechnungskonten und Arbeitnehmerdarlehen wieder in den Fokus der Finanz

Aufgrund der steigenden Zinsen gewinnt die gesetzlich gebotene Verzinsung von Gesellschafterverrechnungskonten wieder zunehmend an Bedeutung. Wird im Zuge einer Prüfung durch die Finanzbehörde festgestellt, dass die Verzinsung nicht fremdüblich – also zu niedrig – ist oder vereinbarte Zinsen am Jahresende nicht gebucht werden, dann vermutet das Finanzamt bei einer Verbindlichkeit des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft meistens eine verdeckte Gewinnausschüttung. Für eine solche verdeckte Gewinnausschüttung fällt eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,50% oder sogar 37,93% an.

Ebenso steigen die Zinsen für die unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen. Aktuell beträgt der Zinssatz für 2022 0,5%. Spätestens am 30.11.2022 wird der neue Zinssatz vom BMF für das Folgejahr festgesetzt. Es ist mit einer spürbaren Erhöhung dieses Zinssatzes zu rechnen. Bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen bis zu insgesamt € 7.300,00 ist kein Sachbezug anzusetzen. Für darüber hinausgehende Darlehen oder Vorschüsse ist die Zinsersparnis beim Dienstnehmer als Sachbezug steuer- und abgabepflichtig.